Dieser Artikel ist Teil des Features „Was soll das? Das Kreuz auf dem Humboldt Forum

Mein Wort ist heilig

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Von Professor Dr. Richard Schröder

Das Humboldt-Forum erläutert auf einer Tafel die Inschrift der Kuppel des Berliner Schlosses. Was darauf zu lesen ist, bedarf seinerseits der Erläuterung. Denn mehrere Behauptungen sind nicht nur historisch falsch. Der gesamte Text ist Ausdruck einer kulturgeschichtlichen Blindheit, die aus dem angeblichen Skandal einen wirklichen macht.

Das Humboldt-Forum hat auf dem Dach des Berliner Stadtschlosses die seit Längerem angekündigte Erläuterungstafel zur Kuppel und ihrer Inschrift angebracht. Gegenüber dem ersten Entwurf ist der jetzige Text ein Fortschritt. Es sind aber vier Behauptungen stehen geblieben, die kritischen Anfragen nicht standhalten.

Die Inschrift, die nach Meinung des Humboldt-Forums damals eine Provokation darstellte, hat folgenden Wortlaut: „Es ist in keinem anderen Heil, ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, denn in dem Namen Jesu, zur Ehre Gottes des Vaters. Dass in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind.“ (Apostelgeschichte Kapitel 4, Vers 12 und Brief an die Philipper Kapitel 2, Vers 20). Wenn diese Inschrift eine Antwort an die Revolutionäre von 1848 war, kann sie erst nach dem 18. März 1848 konzipiert worden sein. Da die Magdeburgische Zeitung vom 7. Oktober 1848 von der Fertigstellung der Kuppel berichtet („Um die ganze Kuppel läuft, nach altmaurischem Geschmack, eine fußhohe vergoldete Inschrift auf blauem Grunde“ und übrigens kein Wort davon, dass die Inschrift umstritten sei), bleibt nur ein halbes Jahr zur Verfertigung und Anbringung. Das ist zwar nicht undenkbar, aber wahrscheinlicher ist, dass die Inschrift bei dem Beginn des Baus im Jahr 1844 bereits feststand, denn das Feld für die Inschrift musste nach deren Platzbedarf bemessen sein.

In des Königs Gesangbuch fand sich bei seinem Tod im Jahr 1861 ein handschriftlicher Zettel, auf den 9. Oktober 1825 datiert, mit folgendem Gebetstext: „Herr Jesu! In dessen heiligstem Namen alle Knie sich beugen sollen, alles Heyl entspringt und die Verheißung der Erhöhung des Gebets beruht, siehe gnädig auf mein Seufzen der Reue und auf meinen Durst des Heils.“ Demnach hat der Kronprinz die beiden Bibeltexte 23 Jahre vor der Märzrevolution in einem Gebet kombiniert. Da es sich um einen Gebetstext handelt, ist klar, dass der Kronprinz sich selbst denen zuzählte, die vor Jesus die Knie beugen. Dies ist bis jetzt der einzige Hinweis auf eine Vorgeschichte der Kuppelinschrift. Wir verdanken ihn Dorothea Minkels.

Auf der Suche nach dem Grund dafür, dass das Humboldt-Forum die Kuppelschrift für eine Provokation hält, kann der Verdacht kommen, es liege folgender Fehlschluss vor: Da uns die Aufforderung, die Knie vor Jesus zu beugen, empört, muss sie doch auch 1848 empört haben. Aber wer frühere Zeiten und fernere Kulturen verstehen will, muss sich vor allem vor einem hüten: Er darf das für ihn Selbstverständliche nicht ungeprüft für das immer und überall Selbstverständliche halten. Dem zu widerstehen erfordert eine beachtliche Anstrengung, der sich das Humboldt-Forum nur sehr gedämpft befleißigt.

Die Deutung der Inschrift als Provokation dürfte wohl vor allem am Kniebeugen Anstoß nehmen. Aber Niederknien ist eine mehrdeutige Geste. Ein Sieger kann einen Besiegten auf die Knie zwingen, als Demütigung und Entwürdigung. Es gab aber auch den Kniefall Willy Brandts vor dem Denkmal für die Opfer des Warschauer Ghettos, der gar nichts mit Entwürdigung oder Selbstwürdigung zu tun hatte, sondern Ausdruck des Respekts des deutschen Bundeskanzlers war vor den Opfern eines deutschen Verbrechens. In diesem Sinne hat das Knien in der christlichen Frömmigkeitsgeschichte als Gebetshaltung vor Gott eine lange Tradition.

Offenbar hatte das Humboldt-Forum jene erste Interpretation irrtümlich als die einzig mögliche vor Augen. Die Zeitgenossen von 1848 waren dagegen gebildeter und kannten auch den nicht-entwürdigenden Kniefall und sahen sich deshalb überhaupt nicht provoziert.

Ein praktischer Grund spricht zudem dagegen, dass die Inschrift als Provokation gemeint war. Von der Straße aus kann sie gar nicht vollständig gelesen werden. Vollständig lesbar ist damals wie heute die Inschrift nur vom Dach des Schlosses aus. Es ist nichts davon bekannt, dass der König die Revolutionäre auf das Schlossdach gebeten hätte, damit sie die ihnen zugedachte Inschrift vollständig lesen könnten.

Friedrich Wilhelm IV. hätte zudem seine geliebte Schlosskapelle niemals als Litfaßsäule für politische Losungen missbraucht. So stillos war er nicht. Politische Losungen an offiziösen Gebäuden kamen erst im 20. Jahrhundert in Mode. Wenn der König mit der Inschrift die Revolutionäre hätte provozieren wollen, wären andere Bibelstellen geeigneter gewesen, etwa die aus dem Brief an die Römer Kapitel 13: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott.“

Allerdings hat sich der Apostel Paulus damit nicht für eine christliche Obrigkeit ausgesprochen, es war ja die römische gemeint, und nicht für eine bestimmte Staatsform, etwa die Monarchie, sondern für Staatlichkeit, die dem Recht Geltung verschafft.

In dieser ersten Behauptung wird die Funktion der Schlosskapelle Friedrich Wilhelms IV., der 1840 den preußischen Königsthron bestiegen hatte, maßlos überschätzt. Nahezu alle Burgen und Schlösser Europas hatten Hofkapellen als die privaten Andachtsräume der Familie des Schlossherren, also des Hofes. Ähnlich hatten die Bauern in ihrer „guten Stube“ den „Herrgottswinkel“. Auch das im Spätmittelalter errichtete Berliner Schloss hatte immer eine Kapelle. Die Schlosskapelle des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. war also nicht etwa die erste, es war die vierte. Schon als Kronprinz hatte er sich mit Entwürfen für eine neue Schlosskapelle befasst. Mit seinem Staats- und seinem Amtsverständnis aber hatte die (private) Schlosskapelle wenig zu tun.

Es stimmt zwar, dass Friedrich Wilhelm IV. eine christlich geprägte Monarchie anstrebte. Geprägt hat ihn dabei besonders die 1798 veröffentlichte Fragmentensammlung „Glaube und Liebe oder der König und die Königin“ des Dichters Novalis. Dort findet sich auch die Ablehnung einer Verfassung als toter Buchstabe zugunsten der lebendigen und unmittelbaren Beziehungen der Liebe und Treue zwischen dem König und seinem Volk: Gefühle statt Verfassung.

Was hier vor allem zu kritisieren ist, ist ein familiäres Politikverständnis, das auch heute noch Verführungspotential entwickeln kann wie der Ruf nach dem starken Mann, der durchgreift und von institutionellem Formelkram sich nicht aufhalten lässt. Glaube, Liebe, Treue haben ihren Geltungsbereich in den persönlichen Nahbeziehungen. Auf dem Feld der Politik bedarf es dagegen zum Schutz der Freiheit der Institutionen der Machtkontrolle, wie man in der Aufklärung erkannt und zuerst in der Verfassung der USA und dann in der ersten französischen realisiert hat.

Die Romantik aber beurteilte die Französische Revolution nicht nach dieser ersten Phase, sondern sah nur die folgende Diktatur des Wohlfahrtsausschusses. Auch der junge Friedrich Wilhelm IV. hat wohl die Hinrichtung des französischen Königspaars geradezu als Trauma erlebt.

Von der Anknüpfung an ein idealisiertes (also verzeichnetes) Mittelalter erwartete die Romantik die Heilung von den Zerrissenheiten und Entfremdungen der Moderne, für die man den mechanistischen Geist der Aufklärung verantwortlich machte. Den Gegenpol bildeten Liberale und Demokraten, die durch Verfassungs-Institutionen eine ausgleichende und vermittelnde Politik befördern wollten. Die Romantik ist mit schuld an Deutschlands Sonderwegen beim „langen Weg nach Westen“ (Heinrich August Winkler).

Friedrich Wilhelm IV. strebte einen Ständestaat an, wie ihn damals Friedrich Schlegel, Schelling und der späte Fichte empfahlen. Das hieß: Nur so viel „Demokratie“, wie es im Spätmittelalter gab. Der Reichstag und die Landtage waren ja nicht völlig machtlos, weil sie über Steuern und Staatsverschuldung zu entscheiden hatten und den Landesherrn beraten durften. Sie waren aber nicht demokratisch gewählt.

Christlich sollte diese Monarchie einerseits sein, weil das Christentum als Beruhigung gegen revolutionäre Unruhe galt, und zweitens durch die besonders enge Verbindung von Thron und Altar in den protestantischen Ländern. Diese ging auf das Reservatum ecclesiasticum des Augsburger Religionsfriedens von 1555 zurück, welches anordnete, dass Bischöfe, die zur Reformation übertraten, sowohl das Bischofsamt als auch ihr Amt des Landesherrn ihres Territoriums verloren. Daraufhin wurde in protestantischen Ländern das Bischofsamt den Landesherren übertragen, zunächst provisorisch, de facto aber bis zur Abdankung der Fürsten im Jahr 1918. Diese enge Verbindung von Thron und Altar war aber keine Neuerung Friedrich Wilhelms IV. Die Bezugskirche für den König als Bischof war aber natürlich nicht seine Privatkapelle, sondern der Berliner Dom.

Dass die Erwartung des Paulus, es werden sich alle Knie vor dem am Kreuz erniedrigten, aber von Gott erhöhten Jesus beugen, als Absage an eine Verfassung und eine souveräne Volksvertretung zu verstehen sei, hätte der König mitteilen müssen, so wie auch wir ohne die Erläuterungen den angeblich giftigen Hintersinn der Inschrift schwerlich entdeckt hätten.

Aber auch die Aussage, dass der König „sich nur Gott verpflichtet fühle“, ist in der Inschrift nicht zu finden. Hier wird nicht ausgelegt, sondern hineingelegt, wie es gerade passt. Suggeriert wird, ein Christ könne sich derartig Gott verpflichtet wissen, dass dadurch alle anderen Verpflichtungen suspendiert seien. Je mehr sich Konfessionslosigkeit verbreitet, umso mehr gerät in Vergessenheit, wie Christen ihr Gottesverhältnis verstehen. Das Vakuum wird mit Karikaturen aufgefüllt, die der Pflege des eigenen Feindbilds entgegenkommen. Das kann das Verständnis geschichtlicher Gestalten erheblich erschweren.

Nach biblischem Verständnis dürfen diejenigen, die sich Gott verpflichtet wissen, nicht das Recht beugen und namentlich nicht das Recht der Schwachen ohne Beistand, wofür oft aufgezählt werden: Fremdlinge, Witwen und Waisen. Jesus hat durch die Kombination von zwei Zitaten aus der Thora (5. Buch Mose Kapitel 6, Vers 5 und 3. Buch Mose Kapitel 19, Vers 18) das Doppelgebot der Liebe formuliert und ausdrücklich bemerkt, das Gebot der Nächstenliebe sei dem der Gottesliebe gleich (Matthäus Kapitel 22, Vers 37 f.).

In der Tat hat Friedrich Wilhelm IV. sich durch Gott zum König berufen verstanden. Er hat das aber nicht, wie das die Erläuterung des Humboldt-Forums nahelegt, als Freibrief für Willkür verstanden, sozusagen nihilistische Rücksichtslosigkeit mit Berufung auf Gott, sondern als Herrschaftsmandat, für dessen Ausübung er dem Mandator, Gott, Rechenschaft schuldet. Also Herrschaft in der Verantwortung vor Gott.

Nach der völlig unverantwortlichen Willkürherrschaft der Nazizeit haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes es für geboten gehalten, in der Präambel an die Verantwortung vor Gott zu erinnern. Den Revolutionären war das allein – verständlicherweise – zu wenig Machtkontrolle. Aber wir gäben viel darum, wenn uns die zwei Diktaturen enthemmter Herrschaft ohne Gewissenbindung erspart worden wären.

Für das Knien des Königs vor Gott hat der König einen anschaulichen Kommentar im Mausoleum für seine Eltern in Charlottenburg geliefert. Auf seine Anregung ist dort dargestellt, wie seine Eltern vor dem thronenden Christus knien – nicht als unterworfene oder gedemütigte, sondern anbetend – und ihre Kronen zurückgeben. Sie hatten sie ja von Gott nur geliehen bekommen.

Auch des Königs Verhältnis zur Volksvertretung und zur Verfassungsfrage ist um einiges komplexer, als das Humboldt-Forum es darstellt.

Friedrich Wilhelm IV. hat sich durchaus einer Volksvertretung verpflichtet gefühlt. 1847 hat er von sich aus und gegen seine Räte alle preußischen Provinzstände zu einem „Vereinigten Landtag“ zusammengerufen, der Wahlen zu einer preußischen Nationalversammlung beschloss. Mit dieser hat der König über eine gemeinsame Verfassung verhandelt, aber man konnte sich nicht einigen. Der Streitpunkt war aber nicht die Frage: Verfassung ja oder nein, und: gewählte Volksvertretung anerkennen, ja oder nein, sondern: Volkssouveränität oder Fürstensouveränität; Gewaltenteilung oder königliche Prärogative (das heißt: generelles Vetorecht) und schließlich: naturrechtlich beziehungsweise durch Vernunft begründete Menschenrechte, die dem Menschen als Menschen zukommen, oder vom König gewährte oder vereinbarte Grundrechte der Untertanen.

Hier standen die der Aufklärung entstammenden Positionen der Position der Sieger über Napoleon, der Heiligen Allianz, gegenüber, die Rechte nicht aus Natur und Vernunft, sondern durch Alter und Herkommen legitimiert sahen.

Auch stimmt es, dass Friedrich Wilhelm IV. den von der preußischen Nationalversammlung am 26. Juli 1848 vorgelegten Verfassungsentwurf (Charta Waldeck) abgelehnt hat. Es stimmt aber nicht, dass der König mit Berufung auf das Gottesgnadentum jede Verfassung abgelehnt hätte.

Nach den gescheiterten Verhandlungen mit dem Parlament hat er auf Drängen seiner Minister einseitig am 5. Dezember 1848 seinen Ländern eine Verfassung oktroyiert, auf die er in revidierter Form 1850 einen Eid abgelegt hat. An diesen hat er sich auch dann noch gehalten („mein Wort ist heilig und ich breche es nicht“), als andere deutsche Fürsten nach dem Erstarken der restaurativen Kräfte die Verfassungen ihrer Länder kassierten haben.

Diese Verfassung hat durchaus „die Rolle des Königs im Staat“ definiert, allerdings auf eine Weise, die weit hinter den Forderungen der Liberaldemokraten zurückblieb. Denn sie gestand dem König ein umfassendes Vetorecht zu, durchbrach den Grundsatz der Gewaltenteilung und gab ein Drei-Klassen-Wahlrecht vor. Aber der Grundrechtsteil kam den Erwartungen zumal der Liberalen weit entgegen, sodass viele diese „Verfassung von oben“ als halben Erfolg betrachteten. Durch diese Verfassung von 1850 wurde Preußen von einer absolutistischen zu einer konstitutionellen Monarchie. Sie wurde erst 1920 durch eine demokratische Verfassung abgelöst.

Einen Alleingültigkeitsanspruch des Christentums erhebt die Inschrift tatsächlich – wie fast alle Religionen, aber auch einige nicht religiöse Überzeugungssysteme: „Der Marxismus ist allmächtig, weil er wahr ist“ (Lenin). Dagegen erhebt die Inschrift keinen Herrschaftsanspruch des Christentums. Das Neue Testament kennt keine Weltherrschaftsversprechen für Christen und auch keine Aufforderung zur Unterwerfung Ungläubiger. Vielmehr wird den Christen öfters Verfolgung um ihres Glaubens willen in Aussicht gestellt. Das Neue Testament kennt lediglich einen Missionsbefehl (Matthäus Kapitel 28, Vers 19), nämlich allen Völkern das Evangelium zu verkünden – durch das Wort, nicht durch Gewalt.

Zwar ist dieser Missionsbefehl gelegentlich auch als Kriegsgrund missbraucht worden. Es hat zudem in 2000 Jahren auch Fälle von Zwangstaufen Besiegter gegeben. Dagegen gab es jeweils innerkirchlichen Widerspruch. Zwangstaufen waren nämlich nach christlicher Lehre immer verboten.

Jesu Botschaft ist herrschaftskritisch und lehnt Gewalt ab, wie besonders die Bergpredigt des Matthäusevangeliums belegt. Im Markusevangelium heißt es: „Ihr wisst, die als Herrscher gelten, halten ihre Völker nieder, und ihre Mächtigen tun ihnen Gewalt an. Aber so ist es unter euch nicht; sondern wer groß sein will unter euch, der soll euer Diener sein“ (Kapitel 10, Vers 42 f. par.). Der Versuch Papst Gregors VII., 1076 im Investiturstreit eine christliche Theokratie zu errichten, ist gescheitert. Ein christliches Kalifat, das Kaiser und Papst in einem Amt vereinigt hätte, ist nie angestrebt worden. „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ (Markus Kapitel 12, Vers 17 par.).

Übrigens: Das Allgemeine Preußische Landrecht, das 1794 in Kraft trat, gewährte bereits „die vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit“. In der vom König beeideten preußischen Verfassung von 1850 hieß es: „Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsausübung wird gewährleistet. Der Genuss der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.“

In einer Presseerklärung des Humboldt-Forums liest man: „Mit der nachträglich aufgesetzten Kuppel, Kreuz und Bibelspruch . . . forderten (die Hohenzollern) eine Unterwerfung aller Menschen unter das Christentum.“ Eine solche Forderung war bisher unbekannt. Und an wen soll sie sich gerichtet haben? Da muss das Humboldt-Forum eine grundstürzende Entdeckung gemacht haben. Denn was wir bisher sicher wussten, war dies: Die Hohenzollern haben keine Weltmission betrieben und die preußischen Landeskirchen auch nicht. Sie waren kritisch bis ablehnend gegenüber den entstehenden Missionsgesellschaften eingestellt, die vor allem von pietistischen und erweckten Laien getragen wurden. Solche Aktivitäten „von unten“ waren denen „da oben“ suspekt.

Die Erläuterung des Humboldt-Forums beginnt mit folgenden Worten:.

Das stimmt zwar. Aber eine Kuppel gehörte zur barocken Planungsphase um 1700 sehr wohl. Aber der Soldatenkönig hatte diese Kuppel als Geldverschwendung gestrichen. Die Entwürfe von Friedrich Wilhelm IV. haben teils an Eosanders Entwurf angeknüpft. Oben auf der Kuppel von Eosanders „Neuem Münzturm“ befand sich eine Krone und über dieser: ein Reichsapfel – mit Kreuz!

Wenn es wichtige Argumente gegen das Kuppelkreuz und die Kuppelinschrift gibt, wäre der demokratisch gebotene Weg, den Parteien des Bundestags, der ja den originalgetreuen Wiederaufbau des Schlosses beschlossen hat, zu empfehlen, noch einmal darüber abstimmen zu lassen, ob Kreuz und Kuppelinschrift entfernt werden sollen oder nicht, statt endlos zu nörgeln auf der Grundlage wilder Interpretationen der Inschrift.

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Der Verfasser war SPD-Fraktionsvorsitzender in der frei gewählten Volkskammer der DDR und bis 1. Januar 2019 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Nationalstiftung. Er ist Vorsitzender des Fördervereins Berliner Schloss.

„Facetten der Gegenwart“. 52 F.A.Z.-Essays aus dem Epochenjahr 2022.

Herausgegeben von Daniel Deckers. Brill / Schöningh Verlag. Paderborn 2023. 528 S., geb., 34,90 Euro.